Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schutzkleidung-shop.de


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schutzkleidung-shop.de avotum GmbH gelten nur, sofern unser Kunde bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt (also in seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit). Etwaige Rechtsverhältnisse unseres Unternehmens zu Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bestimmen sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Firmenkunden und zu deren gewerblichen Bedarf beliefern wir ausschließlich nach diesen AGB.


§ 1. Allgemeines
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners (im folgenden „der Kunde“) erkennen wir nicht an. Sie werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in deren Kenntnis vorbehaltlos Lieferungen oder Leistungen an den Kunden erbringen.
(2) Mit Ausnahme der nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte gleicher Art mit dem Kunden.

§ 2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Die in unserem Shop abgebildeten Waren und angegebenen Preise stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden und kein rechtsverbindliches Angebot durch uns dar. Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, spätestens durch Lieferung der Ware bzw, mit Beginn der Dienstleistung zustande.

(2) Wir benachrichtigen Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich per Email, Brief oder Fax, ob wir ihren Auftrag ausführen. Änderungen oder Ergänzungen einer von uns versendeten Auftragsbestätigung sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
(3) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren vorbehalten.

§ 3. Urheberrecht
(1) Unsere Ideen und Vorschläge dürfen als unser geistiges Eigentum ohne unsere Zustimmung anderweitig in keiner Weise genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden. Wir werden bei Verletzung unserer Urheberrechte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
(2) An von uns erstellten Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Katalogen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums-, gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Wir sind berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der vorgenannten Unterlagen zu verlangen, sofern diese nicht in sein Eigentum übergegangen sind.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
(1) Die angezeigten Preise sind abhängig vom Kundenstatus. Ohne Login mit Kundendaten werden alle Preise inkl. ges. Mehrwertsteuer angezeigt. Mit erfolgtem Login mittels Ihrer Kundendaten (nach erfolgreicher Anmeldung) werden die Preise je nach Kundenstatus inkl. ges. Mehrwertsteuer (Endkunden) bzw. Netto-Verkaufspreise zzgl. Mehrwertsteuer (bei gewerblichen Kunden und Kunden aus anderen Ländern der EU mit gültiger USt-ID-Nr. ) angezeigt . Gegebenenfalls fallen zusätzlich Versandkosten an.
(2) Ist Versendung unserer Leistung vereinbart, so erfolgt der Versand nach unserer Wahl in handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, den Versand durch Dritte vornehmen zu lassen. Beauftragt der Kunde Lieferung an seinen Sitz, sind wir berechtigt, den Transport für den Kunden zu vermitteln.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung; er kann sich auch aus unseren Angaben auf der Rechnung ergeben.
(4) Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt für die Annahme von Wechseln, die zudem eine vorherige Vereinbarung mit uns voraussetzt.
(5) Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen oder unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf dem gleichen Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.
(6) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, wenn nicht abweichend auf der Rechnung vermerkt. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware.
(7) Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(8) Bei Kulanzrücknahmen behalten wir uns  vor, die entstehenden Wiedereinlagerungsgebühren und Handlingcharge i.H.v. 18% des Warenwertes zu berechnen bzw. in Abzug zu bringen.

§ 5. Lieferzeit - Teilleistungen
(1) Der Beginn einer von uns angegebenen oder vereinbarten Lieferfrist setzt die Abklärung sämtlicher technischer Fragen und die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Ist ein Leistungszeitpunkt vereinbart, so verschiebt sich dieser um den Zeitraum, während dem die Leistung infolge nichterbrachter Mitwirkung des Kunden nicht erfolgen konnte.
(2) Eine Lieferfrist beginnt erneut zu laufen, wenn nachträglich eine Änderung unserer Leistung vereinbart wird.
(3) Im Falle einer Betriebsstörung bei uns oder unseren Zulieferern, die auf höherer Gewalt beruht, verlängern sich vereinbarte Lieferzeiten um den Zeitraum der Betriebsstörung. Entsprechend verschieben sich vereinbarte Lieferzeitpunkte. Beginn und Ende der Betriebsstörung werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.
(4) Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern die uns obliegende Leistungspflicht im Rechtssinne teilbar ist. Das gilt auch dann, wenn der Kunde mehrere Gegenstände als zusammengehörig gekauft hat, die Gegenstände aber ohne Gefährdung der anderen gekauften Gegenstände auch einzeln an- oder abgeliefert werden können.

§ 6. Versendung - Transportschäden
(1) Unsere Leistungspflicht begrenzt sich auf die abholfähige Bereitstellung der geschuldeten Waren an unserem Sitz (Holschuld).
(2) Wünscht der Kunde Versendung, so wählt der Kunde in der Regel bei Bestellung über den Shop die Versandart. Im Einzelfall werden wir die Versandart nach Rücksprache mit dem Kunden ändern.
(3) Mit Aushändigung der Ware an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Käufer über.

§ 7. Mängelabhängige Ansprüche unseres Kunden
(1) Bei Ablieferung offensichtliche Mängel unserer Leistung sind uns gegenüber unverzüglich Sonstige offensichtliche oder offensichtlich werdende Mängel müssen uns unverzüglich nach Auftreten der Mangelerscheinung mitgeteilt werden, ansonsten ist unsere Inanspruchnahme wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
(2) Sind von mehreren von uns verkauften Waren nur einzelne mangelhaft, so kann der Kunde die ihm zustehenden gesetzlichen Rechte nur in Ansehung der jeweils mangelhaften Waren geltend machen. Dies gilt auch, wenn ein Gesamtpreis für die verkauften Sachen vereinbart wurde oder die Sachen als zusammengehörig verkauft wurden, die mangelhafte Sache jedoch von den übrigen Sachen getrennt werden kann, ohne diese zu beschädigen.

§ 8. Haftung
(1) Wir haften nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich durch uns oder unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.
(2) Von der Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüche wegen Schäden, gegen die der Kunde durch eine von uns übernommene Garantie geschützt werden sollte.
Der Haftungsausschluss gilt zudem nicht, wenn wir wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels haften.

§ 9. Eigentumsvorbehalt
(1) Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen gegen den Kunden gerichteten Forderungen unser Eigentum
(2) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. Die dem Kunden aus einer solchen Weiterveräußerung künftig entstehenden Forderungen, werden bereits jetzt in der Höhe unserer Forderungen gegen den Kunden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Forderungseinziehung berechtigt, wenn er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Uns infolge der vorstehenden Abtretung zustehende Sicherungsrechte geben wir auf Verlangen des Kunden frei, wenn der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte den Wert unserer gegen den Kunden gerichteten Forderungen um mehr als 20 % überschreitet.
(4) Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen.
(5) Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, sobald wir den zugrunde liegenden Vertrag gekündigt haben, von ihm zurückgetreten sind oder der Vertrag aus anderen Gründen weggefallen oder beendigt wurde. Befindet sich Vorbehaltsware zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Dritten, wird uns der Kunde alle Informationen erteilen, die für die Ausübung unseres Eigentumsrechts notwendig sind.

§ 10. Verjährung gegen uns gerichteter Ansprüche
(1) Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, beträgt ein Jahr. Die vorstehende Frist gilt auch für Ansprüche des Kunden aufgrund der Mangelhaftigkeit unserer Leistung.
(2) Die vorstehenden Absätze gelten nicht, wenn wir wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Anspruch genommen werden. In diesem Fall berechnet sich die Verjährungsfrist der gegen uns gerichteten Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11. Abtretungsverbot
(1) Der Kunde kann seinen Anspruch auf Erbringung von uns geschuldeter Lieferungen und Leistungen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
(2) Gegen uns gerichtete Zahlungsforderungen dürfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden.

§ 12. Kündigungsbestimmungen
(1) Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) über das Vermögen unseres Kunden ein Verfahren zur Regelung seiner gesamten Schulden (Insolvenzverfahren) eröffnet wird oder
b) ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wird und der Kunde uns trotz entsprechender Aufforderung die offensichtliche Unbegründetheit dieses Antrages nicht binnen angemessener Frist nachweisen kann.
c) wenn einer unserer unmittelbaren Wettbewerber eine beherrschende Beteiligung an unserem Kunden erwirbt;
d) wenn der Kunde entgegen den Bestimmungen dieses Vertrags Verpfändungen von Vorbehaltsware vornimmt oder Vorbehaltsware zur Sicherheit an Dritte übereignet;
f) der Kunde trotz Zahlungsverzug einer Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.
(3) § 314 BGB bleibt unberührt.

§ 13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Berlin, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

§ 14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. An die Stelle unwirksamer oder nicht Vertragsbestandteil gewordener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.